Mitsingen

 

Neue Aktivmitglieder - insbesondere Männerstimmen - sind herzlich willkommen! 

Im Januar 2024 starten wir mit einem neuen Dirigenten in eine neue Konzertsaison. Vielleicht eine gute Gelegenheit für Sie, jetzt einzusteigen?

Wenn Sie über eine gute Stimme verfügen und zum regelmässigen Besuch der Chorproben bereit sind, nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf unter info@orpheus.ch

Gerne dürfen Sie auch erst einmal unseren Proben beiwohnen, um unseren Chor kennenzulernen.

Unser Proben sind immer Dienstags, 19.00-21.20 Uhr, im Kirchlichen Zentrum Bürenpark,  Bürenstrasse 8, 3007 Bern.

Sprechen Sie einfach jemanden an und sagen Sie, welchem Stimmregister Sie sich selbst zuordnen. Sie werden dann dem/der Stimmenverantwortlichen zugeführt, der/die Sie begrüssen wird. 

 

Unser Chor ist als Verein organisiert und der Probenbetrieb wird aus den Mitgliederbeiträgen finanziert:

  1. Ordentlicher Jahresbeitrag: Fr. 300.-
  2. Jugendliche in Ausbildung und Studierende: Fr. 200.-

Der/die Stimmenverantwortliche wir Ihnen eine Beitrittserklärung abgeben. Sobald diese vorliegt und der Jahresbeitrag bezahlt ist, sind Sie definitiv in den Chor aufgenommen.

Die Mitgliedschaft beim Orpheus-Chor verpflichtet zu regelmässigem Probenbesuch. In den Schulferien der Stadt Bern finden keine Proben statt. 

Vor Konzerten finden Zusatzproben am Samstag oder auch an einem ganzen Wochenende statt. Die Teilnahme an diesen Sonderproben ist obligatorisch für alle, die am Konzert mitsingen wollen. 

 

Notenmaterial

Die Beschaffung des Notenmaterials erfolgt in der Regel über eine Sammelbestellung und geht zulasten der einzelnen Mitglieder. Sängerinnen und Sänger, die nach Ablauf der Bestellfrist eintreten, beschaffen sich die Noten selbst. 

 

Organisation von Konzerten

Im chorinternen Konzertvorverkauf erhalten alle aktiven Mitglieder eine Preisreduktion von 5 Franken auf die Billette. Wir bitten die Mitglieder, hier möglichst viele Karten zu beziehen und weiter zu verkaufen. Der Verkauf von Konzertkarten ist für uns überlebenswichtig!

 

Austritt

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann jeweils auf Ende des Vereinsjahrs (31. März) durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand erfolgen.